In fünf Bundesländern ist ein Schwangerschaftsabbruch auf Wunsch der Schwangeren in einer öffentlichen Klinik möglich. In den anderen vier Bundesländern nicht, beziehungsweise wird keine Auskunft darüber gegeben. Betroffene finden keine Informationen – die landesweite Versorgung ist mangelhaft. Im Süden Österreichs müssen die Einwohnerinnen teilweise bis zu 200 Kilometer bis zur nächstgelegenen öffentlichen Klinik, die einen Schwangerschaftsabbruch auf Wunsch der Schwangeren durchführt, fahren.