[ˈmʊʁksn̩]

murksen: intransitiv; unfähig oder schlampig vorgehen, insbesondere bei der Arbeit, so dass nichts oder nichts Rechtes zuwege gebracht wird oder doch nicht in annehmbarer Zeit

In fünf Bundesländern ist ein Schwangerschaftsabbruch auf Wunsch der Schwangeren in einer öffentlichen Klinik möglich. In den anderen vier Bundesländern nicht, beziehungsweise wird keine Auskunft darüber gegeben. Betroffene finden keine Informationen – die landesweite Versorgung ist mangelhaft. Im Süden Österreichs müssen die Einwohnerinnen teilweise bis zu 200 Kilometer bis zur nächstgelegenen öffentlichen Klinik, die einen Schwangerschaftsabbruch auf Wunsch der Schwangeren durchführt, fahren.

https://www.wienerzeitung.at/a/nicht-einmal-im-notfall-viele-kliniken-verweigern-schwangerschaftsabbrueche

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