Der EUGH kümmert sich jetzt um das

krude „Arbeitsrecht“ für Angestellte kirchlicher Einrichtungen in Deutschland.

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Im vorliegenden Fall geht es um eine Sozialpädagogin, die in einer Schwangerschaftsberatungsstelle des Sozialdiensts katholischer Frauen (SkF), einem Fachverband der Caritas, beschäftigt war. Von Juni 2013 bis Ende Oktober 2019 ging sie in Elternzeit. Währenddessen trat sie im Oktober 2013 aus der katholischen Kirche aus.nnNach vergeblichen Bemühungen, die Frau zum Wiedereintritt in die Kirche zu bewegen, kündigte der SkF ihr nach ihrer Rückkehr im Juni 2019.

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So fortschrittlich dieses Deutschland.

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Die Kirchen in Deutschland haben ein eigenes Arbeitsrecht. Dieses Selbstbestimmungsrecht ist im deutschen Grundgesetz verankert.

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Und dann beschweren wir uns immer über muslimische Staaten, wo die Religion in staatliche Entscheidungen involviert ist. Natürlich, machen die das krasser, aber einen Kirchenaustritt als Kündigungsgrund, sollte es auch 2024 in Deutschland nicht mehr geben. Schon sehr rückständig. Und jetzt noch liebe EU, dieses Ding mit den Kirchensteuern in Deutschland klären.

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Sie (Anm. die Kirchensteuer) wird über das Finanzamt eingezogen und an die Kirchen weitergegeben.

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WTF?!

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