Wenn der Arzt während der OP den Raum verlässt

und nicht mehr kommt, stattdessen online einen Vortrag hält, ist das ein Delikt aber verjährt recht schnell.

So geschehen in Salzburg

In dem Schreiben heißt es weiter, dass der operierende Primar den OP-Saal verlassen und angegeben habe, keine Zeit mehr zu haben. Der OP-Assistent habe keine Erfahrung mit Wirbelsäulenoperationen gehabt und sei fachlich völlig überfordert gewesen. Zu diesem Zeitpunkt sei niemand im gesamten UKH gewesen, der dieses Problem habe lösen können. Es sei mehr als eine Stunde vergangen, bis ein anderer Chirurg eingetroffen sei, um die Operation fortzusetzen.

da dem Patienten nichts passiert ist, bleibt das ganze ohne entsprechende Strafe.

Die Salzburger Staatsanwaltschaft prüfte bereits das Vorliegen eines Anfangsverdachts – welche Delikte also im Raum stehen, konkret Gefährdung der körperlichen Sicherheit und fahrlässige Körperverletzung. Allerdings seien diese Delikte bereits nach einem Jahr verjährt, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Freitag dem ORF. Deshalb sei von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen worden. Zudem gebe es keinen Anhaltspunkt, dass der Patient zu Schaden gekommen sei.

Jaja, die Engel in weiss. Unfehlbar!

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